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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „ShiftGuard“ zwischen Sortex Inh. Julius Sorgner, Hochstraße 8, 35510 Butzbach („Anbieter“) und dem jeweiligen Kunden („Kunde“).

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Der Kunde sichert mit der Registrierung zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden ShiftGuard als internetbasierte Software-as-a-Service-Anwendung zur Verfügung. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere:

  • Verwaltung und Planung von Arbeitsschichten
  • Automatisierter Versand von Schichtbestätigungs-Links per E-Mail
  • Automatisierte telefonische Eskalation an einen hinterlegten Vorgesetzten bei ausbleibender Bestätigung oder Absage durch Mitarbeitende
  • Mitarbeiterverwaltung mit rollenbasierten Zugriffsrechten
  • Wiederkehrende Schichten und Serienplanung
  • Audit-Logs und Aufbewahrungs-Einstellungen zur Unterstützung datenschutzrechtlicher Pflichten

Der Dienst dient ausschließlich der betrieblichen Einsatzplanung und Schichtbestätigung. Er stellt kein Instrument zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle von Beschäftigten dar.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang im Rahmen der Weiterentwicklung zu erweitern oder anzupassen, sofern die geschuldete Kernleistung erhalten bleibt.

(3) Installation, Schulung, individuelles Customizing oder Vor-Ort-Einsätze sind nicht Bestandteil der Standard-Leistung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(4) Im Leistungsumfang enthaltene telefonische Eskalationen unterliegen einer angemessenen Nutzung (Fair Use). Übersteigt das Anrufvolumen eines Kundenkontos dauerhaft das Dreifache des statistischen Durchschnitts vergleichbarer Kunden über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten, ist der Anbieter berechtigt, den Kunden auf die Überschreitung hinzuweisen und eine gesonderte Vergütung für die Mehrnutzung zu vereinbaren.

(5) ShiftGuard ist kein System zur Erfassung von Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Die gesetzliche Pflicht des Kunden zur Arbeitszeiterfassung bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Vertragsschluss, Registrierung

(1) Die Darstellung der Leistungen auf shift-guard.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Nutzungsvertrags ab, indem er die Registrierung auf der Website abschließt und die Geltung dieser AGB sowie der Datenschutzerklärung akzeptiert. Der Anbieter nimmt das Angebot durch Freischaltung des Zugangs oder durch Bestätigung per E-Mail an.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Registrierung gültigen Preismodell. Die monatliche Nutzungsgebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr sowie einer Gebühr pro aktivem Mitarbeitenden, jeweils mindestens 10 Mitarbeiter pro Kundenkonto. Die konkreten Beträge werden vor Vertragsschluss im Bestellprozess ausgewiesen. Maßgeblich für die monatliche Berechnung ist der Höchststand gleichzeitig aktiver Mitarbeitender im Abrechnungszeitraum (High-Water-Mark). Als aktiv gilt ein Mitarbeitender, der im System als „aktiv“ gekennzeichnet ist (Statusfeld im Mitarbeiterprofil). Der Kunde kann den Status jedes Mitarbeitenden jederzeit ändern. Einmalig kann eine Einrichtungsgebühr erhoben werden; die konkrete Höhe wird vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro als Nettopreise. Der Anbieter ist derzeit Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird daher aktuell nicht ausgewiesen und nicht berechnet. Sollte der Anbieter künftig der Regelbesteuerung unterliegen, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu den vereinbarten Nettopreisen berechnet und ausgewiesen. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber rechtzeitig in Textform.

(3) Die Abrechnung der laufenden Nutzungsgebühr erfolgt monatlich nachträglich für den abgelaufenen Abrechnungsmonat. Die Zahlung wird über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. abgewickelt. Der Kunde erhält nach jeder Abbuchung eine Rechnung.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Dienst nach vorheriger Mahnung mit angemessener Frist zu sperren.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Monatsende anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich zu kündigen. Unterlässt der Kunde die Kündigung, gilt die Anpassung als angenommen; der Anbieter weist den Kunden in der Ankündigung ausdrücklich auf diese Folge und das Kündigungsrecht hin. Der Kunde kann der Anpassung alternativ innerhalb der Ankündigungsfrist in Textform widersprechen; in diesem Fall gelten die bisherigen Preise fort. Der Anbieter ist bei Widerspruch berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich zu kündigen.

§ 5 Verfügbarkeit, Wartung

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Dienstes, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich ein Service-Level vereinbart wird.

(2) Nicht-Verfügbarkeiten, die 5 % der Gesamtzeit im Abrechnungszeitraum nicht überschreiten, begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz. Bei Überschreitung dieser Schwelle bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.

(3) Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.

(4) Der Dienst nutzt Infrastruktur- und Kommunikationsdienste Dritter (insbesondere Hosting, Telefonie, E-Mail-Versand). Für Störungen, die ihren Ursprung in der Sphäre dieser Drittanbieter haben, haftet der Anbieter nicht, sofern er bei deren Auswahl und Überwachung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.

(5) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Pflichten aus diesem Vertrag, soweit diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Ausfall wesentlicher Drittdienste (Cloud-Infrastruktur, Telekommunikation), Cyberangriffe sowie Pandemien. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt zu informieren.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:

  • Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen;
  • bei einem Verdacht auf Missbrauch Zugangsdaten unverzüglich zu ändern und den Anbieter zu informieren;
  • gegenüber seinen Mitarbeitenden die datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO einschließlich der Anforderungen des § 26 BDSG zu erfüllen und etwaige Mitbestimmungs­rechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu beachten;
  • als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO die Rechtsgrundlage für den Einsatz des Dienstes gegenüber seinen Beschäftigten sicherzustellen;
  • den Einsatz des Dienstes im Rahmen seines arbeitsrechtlichen Weisungsrechts (§ 106 GewO) sicherzustellen und, soweit erforderlich, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen;
  • den Dienst nicht für rechtswidrige Zwecke, insbesondere nicht zum Versand unverlangter Werbung (SPAM) oder zur Verletzung von Rechten Dritter zu nutzen;
  • eine ordnungsgemäße Datensicherung eigener exportierbarer Daten entsprechend seinen Anforderungen vorzunehmen, soweit diese nicht ausdrücklich Gegenstand der Leistung sind.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung von ShiftGuard ein.

(2) Reverse Engineering, Dekompilierung oder andere Formen der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sind untersagt, soweit sie nicht durch zwingendes Recht erlaubt sind.

(3) Sämtliche Urheber-, Patent- und sonstigen Schutzrechte an der Software einschließlich Quellcode, Architektur und Know-how verbleiben ausschließlich beim Anbieter. Durch diesen Vertrag werden dem Kunden keine über das in Absatz 1 genannte Nutzungsrecht hinausgehenden Rechte eingeräumt. Vom Anbieter im Kundenauftrag vorgenommene Konfigurationen begründen keine Rechte des Kunden am Quellcode oder an der zugrunde liegenden Software.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Nichteinhaltung einer vom Anbieter gegebenen Garantie sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Summe der in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlten Nutzungsgebühren.

(3) Eine weitergehende Haftung des Anbieters, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(5) Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und anforderungsgerechter Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO gegenüber betroffenen Personen bleibt hiervon unberührt.

(6) Der Dienst unterstützt die betriebliche Schichtkommunikation, ersetzt jedoch nicht die eigenverantwortliche Einsatzplanung des Kunden. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass einzelne Benachrichtigungen oder Eskalationsanrufe aufgrund technischer Störungen bei Drittanbietern (insbesondere E-Mail- oder Telefoniedienstleister) nicht oder verspätet zugestellt werden. Der Kunde ist verpflichtet, zumutbare eigene Vorkehrungen zur Absicherung seiner Schichtbesetzung zu treffen und sich nicht ausschließlich auf den Dienst zu verlassen.

§ 9 Datenschutz, Auftragsverarbeitung

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten der Mitarbeitenden des Kunden im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO. Grundlage hierfür ist der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), dessen Mustertext unter /avv abrufbar ist. Der AVV gilt als abgeschlossen, wenn der Kunde ihn bei der Registrierung oder durch gesonderte Erklärung in Textform akzeptiert.

(2) Weitere Informationen zum Datenschutz enthält die separate Datenschutzerklärung.

(3) Einzelheiten zu eingesetzten Unterauftragsverarbeitern und etwaigen Drittlandübermittlungen ergeben sich aus dem AVV (§ 7 AVV) sowie der Datenschutzerklärung.

§ 10 Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten ab Aktivierung des Kundenkontos. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungsmonats gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende der Mindestlaufzeit.

(2) Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 30 Kalendertagen nach Aktivierung des Kundenkontos ohne Angabe von Gründen in Textform kündigen (Geld-zurück-Garantie). In diesem Fall werden die bis dahin gezahlten laufenden Nutzungsgebühren vollständig erstattet. Eine bereits gezahlte Einrichtungspauschale gemäß § 4 Abs. 1 ist als Vergütung für die mit der Einrichtung bereits erbrachten Leistungen geschuldet und von der Erstattung ausgenommen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei wiederholtem Zahlungsverzug oder nachhaltiger missbräuchlicher Nutzung des Dienstes vor.

(4) Nach Vertragsende werden die Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Beendigung des Vertrags benötigte Datenexporte vorzunehmen.

(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail ausreichend).

§ 11 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende anzupassen, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich ist und das ursprüngliche Leistungs-Vergütungs-Verhältnis dadurch nicht wesentlich verändert wird.

(2) Der Anbieter informiert den Kunden über die beabsichtigten Änderungen rechtzeitig in Textform. Der Kunde hat das Recht, den Änderungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform zu widersprechen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.

(3) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der in Absatz 2 genannten Frist, gelten die Änderungen mit Ablauf der Frist als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsankündigung ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist, die Folgen des Unterlassens sowie auf das Textformerfordernis hinweisen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — Friedberg (Hessen).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Rahmen einer Umwandlung oder Rechtsnachfolge auf ein Nachfolgeunternehmen zu übertragen, sofern die geschuldete Leistung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber in Textform.

(6) Stellt der Anbieter den Betrieb des Dienstes dauerhaft ein, ist er berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit entfällt in diesem Fall. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich in Textform und stellt die exportierbaren Daten für mindestens 30 Tage nach Zugang der Kündigung zur Verfügung. Bereits gezahlte Nutzungsgebühren für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung werden anteilig erstattet.

Stand: Mai 2026 · Version 1.4